Bitte beachten!

Einige der angebotenen Leistungen sind durch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem § 12 des SGB V mittlerweile kostenpflichtig und werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet! Wir informieren Sie gern über weitere Einzelheiten. Die Abrechnung erfolgt jeweils gemäß der aktuellen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).